Fördergrundsätze
Die Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum wurde am 6. Dezember 2007 als private Stiftung gemäß dem Berliner Stiftungsgesetz gegründet. Stifter sind die Bundesrepublik Deutschland und der Staat Israel. Stiftungszweck ist es, solche Vorhaben im Bereich der Beziehungen beider Länder zu fördern, die verstärkt die jüngere Generation in bilaterale Aktivitäten und gemeinsame Netzwerke einbeziehen.
Was wird gefördert?
Die Stiftung fördert im Rahmen des Stiftungszwecks Vorhaben, die zur Begegnung und Zusammenarbeit jüngerer Menschen in allen Bereichen deutsch-israelischer Beziehungen beitragen, insbesondere auch von Fachkräften und Berufstätigen, die zukünftig Verantwortung für die Pflege und Entwicklung der bilateralen Beziehungen übernehmen könnten. Dies gilt vor allem für jüngere Menschen aus den Bereichen Politik, Parlamentarismus, Medien, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Bildung und Soziales.
Die Stiftung ist bilateral in Deutschland und Israel tätig, sie wird Projekten in bilateraler Trägerschaft oder mit Programmteilen in beiden Ländern Priorität geben. Entsprechende zweckgebundene und zeitlich begrenzte Projekte werden grundsätzlich nur nach Maßgabe der Leitlinien der Stiftung und dieser Fördergrundsätze und vom Kuratorium beschlossener weiterer Programmschwerpunkte gefördert.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können Personen des privaten und öffentlichen Rechts in Deutschland und Israel. Zuwendungen dürfen nur solchen Projektträgern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet ist und die in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen. Natürliche Personen können nur im Rahmen möglicher Stipendien oder spezifischer Programme, von Preisverleihungen und Wettbewerben der Stiftung gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung der Projekte erfolgt in der Regel im Rahmen einer Anteils-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung. Eine angemessene Eigenbeteiligung ist wünschenswert. Förderfähig sind Kosten, wie sie üblicherweise für die Durchführung von Veranstaltungen und Projekten anfallen.
Was kann nicht gefördert werden?
Eine institutionelle Förderung oder eine Anschubfinanzierung sowie die Förderung von Baumaßnahmen sind nicht möglich. Auch Projekte, deren Gesamtfinanzierung ungesichert ist oder die schon begonnen haben, sowie touristische oder kommerzielle Projekte können nicht gefördert werden.
Wie wird beantragt?
Die Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum nimmt im Rahmen von Programmschwerpunkten oder zu Einzelthemen zunächst Anfragen entgegen. Damit sie zügig und angemessen beantwortet werden können, erläutert die Anfrage prägnant die Projektidee und die Finanzierung. Sie sollte zwei Seiten nicht überschreiten und nach Möglichkeit auch in einer englischen Übersetzung vorliegen. Nach Prüfung der Anfrage erfolgt entweder eine Aufforderung zur Antragstellung oder ein Ablehnungsschreiben. Bitte beachten Sie, dass Anträge, deren Fördersumme € 30.000 übersteigen, jeweils bis spätestens 31. März oder 30. September eines Jahres vorliegen, um eine Entscheidung des Kuratoriums rechtzeitig vorbereiten zu können.
Hinweise für Anfragensteller/innen
Ihre Anfrage sollte zu den nachfolgenden Punkten Auskunft geben:
- Wer fragt an (Person/Institution)?
- Welchem Programmschwerpunkt lässt sich Ihre Anfrage zuordnen?
- Was ist der Gegenstand Ihrer Anfrage (Bezeichnung, Beschreibung und Dauer des Vorhabens)?
- Welche Ziele verfolgen Sie damit?
- Wie wollen Sie diese Ziele erreichen?
- Welche Partner bzw. Förderer sollen oder werden sich beteiligen?
- Wie hoch sind die geplanten Gesamtkosten? Welche Förderung durch die Stiftung DIZF stellen Sie sich vor?
- Welchen Bezug hat das Vorhaben zu den besonderen Kriterien des Deutsch-Israelischen Zukunftsforums (Bilateralität, Netzwerkbildung, Zukunftsorientierung)?
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