Unsere Fördergrundsätze

 

Projekte zu fördern, die jungen Erwachsenen in Deutschland und Israel die Gelegenheit zu Austausch und Zusammenarbeit geben – darin sehen wir den Stiftungszweck des Deutsch-Israelischen Zukunftsforums. Zukunft meint dabei nicht nur die nächste  Generation, sondern auch neue Themen, neue Blickwinkel und neue Zugänge. Wenn diese Grundgedanken Sie auf Ideen bringen, freuen wir uns auf Ihre Förderanfrage!

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu unseren Förderkriterien und zu unserem zweistufigen Bewerbungsverfahren. Es besteht aus einer ausschließlich online erfolgenden Förderanfrage und einem nachfolgenden Förderantrag, zu dem Sie gegebenenfalls aufgefordert werden. 

Durch einen Mausklick auf eine der folgenden Fragen gelangen Sie zum jeweiligen Erläuterungstext. Wichtige Informationen zu unseren Programmschwerpunkten halten wir unter dem Menüpunkt „Schwerpunkte“ für Sie bereit. Zum Online-Formular für Förderanfragen, dem ersten Teil des Bewerbungsverfahrens, gelangen Sie über den Menüpunkt „Förderanfrage“.

Wir fördern bilaterale Projekte, die jungen Erwachsenen aus Deutschland und Israel die Gelegenheit zu inhaltlichem Austausch und intensiver Zusammenarbeit geben. Darunter verstehen wir Projekte, die

  • in bilateraler Trägerschaft und/oder
  • mit Programmteilen in beiden Ländern und/oder
  • für Teilnehmende aus beiden Ländern konzipiert werden.

Zielgruppe Ihres Vorhabens sollten junge Berufstätige, Fachkräfte oder Studierende sowie allgemein Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sein, die die deutsch-israelischen Beziehungen in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen aktiv mitgestalten können. Sie sollen durch das Projekt die Möglichkeit bekommen, neue Netzwerke zu bilden.

Je nach Programmschwerpunkt fördern wir Vorhaben von der Dauer eines einzelnen Workshops bis hin zu Projekten von bis zu drei Jahren.

Ihre Projektidee stellt die Zusammenarbeit junger Erwachsener in unterschiedlichen Bereichen der deutsch-israelischer Beziehungen in den Mittelpunkt, insbesondere in den Sparten Kultur, Bildung, Medien, Soziales, Wissenschaft und Wirtschaft.

Auch Kurse zum Spracherwerb sind unter bestimmten Voraussetzungen zuwendungsfähig.

Besonders willkommen sind uns Förderanfragen für Projekte, die aktuelle und zukunftsorientierte Fragestellungen der gesellschaftlichen Gegenwart in beiden Ländern in den Blick nehmen und diese auch methodisch innovativ bearbeiten. Bitte lesen Sie hierzu auch die Informationen im Menüpunkt „Schwerpunkte“.

In bestimmten Fällen können wir Ihr Vorhaben leider nicht unterstützen. Hierzu gehören:

  • institutionelle Förderungen
  • Projekte, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist
  • Projekte, die bereits begonnen haben
  • Projekte, die einen touristischen oder kommerziellen Hintergrund haben
  • Baumaßnahmen
  • klassische Anschubfinanzierungen

Bitte beachten Sie auch, dass wir kurzfristige Anfragen zur Deckung von Projektfinanzierungslücken nicht berücksichtigen können.

Als Projektträger sind Sie für uns als Stiftung zuwendungsfähig, wenn Sie

  • eine juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts sind und
  • in Deutschland oder Israel ansässig sind und
  • eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und
  • die bestimmungsgemäße und gemeinnützige Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Individuelle Förderungen können wir derzeit nur im Rahmen des Programmschwerpunkts Spracherwerb bewilligen.

Ihr Projekt können wir im Rahmen einer Anteils-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung fördern. Eine angemessene Eigenbeteiligung, die entweder aus Sachleistungen oder Geldmitteln bestehen kann, ist üblich und wünschenswert.

Förderfähig sind solche Kosten, die bei der Durchführung und Veranstaltung von Projekten üblicherweise anfallen. Hierzu gehören zum Beispiel Sachkosten wie Fahrt- und Transportkosten, Aufwendungen für Verpflegung und Unterbringung von Teilnehmenden, Honorarkosten oder Organisations- und Materialkosten. Personalkosten können ebenfalls gefördert werden, bedürfen aber einer besonderen Erläuterung.

Wenn Sie sich für eine Förderung durch die Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum interessieren, füllen Sie bitte das Online-Formular für eine Förderanfrage vollständig aus und senden es uns elektronisch zu. Eine Anfrage ist ausschließlich im Online-Verfahren möglich. Das Formular finden Sie im  Menüpunkt „Förderanfrage“.

Sie bekommen in der Regel innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung, ob wir Sie zu einer ausführlichen Antragstellung auffordern. Mit dieser Aufforderung erhalten Sie ein PDF-Formular zur Antragstellung.

Ihre Förderanfrage für eine Projektförderung können Sie grundsätzlich jederzeit an uns richten. 

Sofern wir Sie anschließend zu einer Antragstellung auffordern, beachten Sie bitte Folgendes: Über die Vergabe von Fördersummen über 30.000 € entscheidet das Kuratorium der Stiftung. Für eine rechtzeitige Vorbereitung müssen Anträge für Projektförderungen in einer entsprechenden Höhe jeweils bis spätestens 1. März oder 1. September eines Jahres vorliegen. Eine Entscheidung über Ihren Antrag teilen wir Ihnen danach in der Regel spätestens bis zum 31. Mai oder 30. November mit.

Da Sie vor einer Antragstellung immer zunächst eine Anfrage stellen müssen, ist auch hierfür ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen.